1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwartz Informationstechnologien GmbH & Co KG (nachfolgend Schwartz IT) gelten für alle Internet-Dienste der Schwartz IT. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.
1.2 Schwartz IT erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn Schwartz IT in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3 Schwartz IT kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Schwartz IT gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Schwartz IT weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.4 Den Volltext der AGB kann Schwartz IT über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.
1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch Schwartz IT bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.
2. Leistungen
2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
2.2 Die Verfügbarkeit der Schwartz IT Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. Schwartz IT weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von Schwartz IT liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von Schwartz IT handeln, von Schwartz IT nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von Schwartz IT haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von Schwartz IT erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von Schwartz IT erbrachten Leistung.
2.3 Schwartz IT führt an seinen Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Schwartz IT wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird Schwartz IT den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.4 Schwartz IT kann seine Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von SCHWARTZ für den Kunden zumutbar ist.
2.5 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich Schwartz IT vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
2.6 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
3. Zahlungsbedingungen
3.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist.
3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die Schwartz IT nach billigem Ermessen festlegt.
3.3 Schwartz IT kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von Schwartz IT gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Schwartz IT weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
3.4 Gegen Forderungen der Schwartz IT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
3.5 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Schwartz IT seine Dienste sperren.
3.6 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann Schwartz IT das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für Schwartz IT liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.7 Bei Zahlungsverzug kann Schwartz IT eine Erstattung der hieraus entstehenden Kosten verlangen. Gleiches gilt für die Kosten, die wegen unberechtigten Rücklastschriften entstehen.
4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
4.2 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig und geheim zu halten. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
4.3 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf Schwartz IT Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei Schwartz IT liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der Schwartz IT übertragen.
5. Haftung
5.1 Für Schäden haftet Schwartz IT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Schwartz IT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt Schwartz IT oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den Schwartz IT bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
5.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.3 Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an SCHWARTZ gezahlt hat.
6. Datennutzung
6.1 Schwartz IT erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf Schwartz IT Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. Schwartz IT wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
7. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
7.1 Schwartz IT räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
7.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.
7.3 Die von Schwartz IT zur Verfügung gestellten Inhalte, Texte, Bilder, Animationen, Film- und Tonmaterialien kann der Kunde während der Vertragslaufzeit zur Gestaltung der vertragsgegenständlichen Internetpräsenz nutzen. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Nach Beendigung des Vertrages sind die Materialien zu löschen.
7.4 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der Schwartz IT.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um 12 Monate, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils 2 Jahre.
8.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
9. Gerichtsstand
9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Esslingen am Neckar, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland .
10. Vertragsverhältnis
10.1 Schwartz IT beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden, soweit Schwartz IT nicht selbst Registrar für die betreffende Top Level Domain (TLD) ist.
10.2 Die Top-Level-Domains werden von unterschiedlichen Organisationen registriert und verwaltet. Für jede Top Level Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen. Für de-Domains gelten die Domainrichtlinien + bedingungen der DENIC e.G.
11. Pflichten des Kunden
11.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Schwartz IT weist darauf hin, dass gegebenenfalls – insbesondere bei internationalen Domains – andere nationale Rechtsordnungen zu beachten sind.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Domains oder Inhalte zum Abruf anzubieten, die extremistischer (insbesondere rechtsextremistischer) Natur sind oder pornographische oder kommerzielle erotische Angebote beinhalten. Dies gilt auch, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige Verbindungen, die der Kunde auf Seiten Dritter setzt, zugänglich gemacht werden.
11.3 Die Versendung von Spam-Nachrichten über die Schwartz IT Dienste ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung ist es untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Der Kunde ist verpflichtet, bei kommerzieller Kommunikation diesen Charakter durch eine entsprechende Gestaltung deutlich zu machen.
11.4 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch und kann Schwartz IT den Kunden unter den angegebenen Daten nicht kontaktieren, kann Schwartz IT die Domain löschen lassen.
12. Rechtsverletzungen und Gefährdungen
12.1 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann Schwartz IT die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
12.2 Wird die mögliche Rechtsverletzung durch eine Domain begangen, kann SCHWARTZ auch Maßnahmen ergreifen, die die Domain unerreichbar machen. In Fällen, in denen die Rechtsverletzung durch eine Domain aufgrund objektiver Anhaltspunkte als sicher erscheint, kann SCHWARTZ das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.
12.3 Bei extremistischen, pornografischen oder kommerziell erotischen Inhalten kann Schwartz IT statt lediglich eine Sperrung vorzunehmen auch eine fristlose Kündigung aussprechen.
12.4 Versendet der Kunde Spam-Mails im Sinne von 2.4, kann Schwartz IT die Postfächer auf dem E-Mail-Server vorübergehend sperren.
12.5 Der Entgeltanspruch von Schwartz IT besteht fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
13. E-Mail, Unified Messaging (UMS)
13.1 Schwartz IT behält sich für E-Mails und UMS vor, die Größe von ein- und ausgehenden Nachrichten zu beschränken, soweit dies für die Kunden zumutbar ist.
13.2 Schwartz IT ist berechtigt, auf bereitgestellten Accounts eingegangene E-Mail-Nachrichten zu löschen
a) Nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden.
b) Nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden.
c) Nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
14. Verfahren Vertragsbeendigung
14.1 Löschungsaufträge für Domains bedürfen der Unterschrift des Domaininhabers/Admin C.
14.2 Beauftragt der Kunde bei einer Kündigung die Löschung einer Domain nicht mit, kann SCHWARTZ die Domain nach Vertragsende an die zuständige Vergabestelle zurückgeben. Schwartz IT weist hiermit darauf hin, dass in diesem Falle eine Vergütungspflicht des Kunden gegenüber der Vergabestelle bestehen bleiben kann.
14.3 Alternativ kann Schwartz IT die Domain nach Ablauf einer angemessenen Frist auch löschen lassen.
14.4 Beendet Schwartz IT den Vertrag berechtigt wegen Zahlungsverzuges oder aus wichtigem Grund, kann Schwartz IT nach angemessener Frist die Löschung der betroffenen Domains veranlassen, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
Esslingen den 07.03.2019